MSO § 31
Schülerinnen und Schüler können sich freiwillig der mündlichen Prüfung unterziehen,
- in den Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch, wenn sich Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote um eine Notenstufe unterscheiden …,
- in einem sonstigen Abschlussfach, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind.



Hinweis: Um die Gesamtnote des geprüften Faches zu verbessern, muss die Note in der mündlichen Prüfung mindestens zwei Notenstufen besser sein. Um sich zum Beispiel in Mathe mit der Gesamtnote 4 zu verbessern, ist mindestens die Note 2 in der mündlichen Prüfung nötig.
Externe:
Freiwillige mündliche Prüfung möglich in Fächern, die mit 5 bzw. 6 bewertet wurden, höchstens jedoch in zwei Fächern