MSA freiwillige mündliche Nachprüfung

MSO § 31
Schülerinnen und Schüler können sich freiwillig der mündlichen Prüfung unterziehen,

  1. in den Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch, wenn sich Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote um eine Notenstufe unterscheiden …,
  2. in einem sonstigen Abschlussfach, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind.

Hinweis: Um die Gesamtnote des geprüften Faches zu verbessern, muss die Note in der mündlichen Prüfung mindestens zwei Notenstufen besser sein. Um sich zum Beispiel in Mathe mit der Gesamtnote 4 zu verbessern, ist mindestens die Note 2 in der mündlichen Prüfung nötig.

Externe:
Freiwillige mündliche Prüfung möglich in Fächern, die mit 5 bzw. 6 bewertet wurden, höchstens jedoch in zwei Fächern