MSO Info

In der Mittelschulordnung finden Sie Informationen zur Berechnung des Qualifizierenden Mittelschulabschlusses: §23 MSO


Informationen zum Mittleren Schulabschluss finden Sie in der Mittelschulordnung in folgenden Paragraphen:
§29 MSO Abschlussprüfung
§31 MSO Bewertung der Leistungen, Zeugnis
§32 MSO Nachholung und Wiederholung
§33 MSO Externe Teilnahme

Laut §31 MSO gilt die Abschlussprüfung in folgenden Fällen als nicht bestanden:

  • Gesamtnote 6 in einem Abschlussfach, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird
  • Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird
  • Gesamtnote 6 im Fach Deutsch
  • Note 6 in der Projektprüfung
  • Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern sowie Note 5 in der Projektprüfung

* Abschlussfächer sind alle Fächer außer Sport
* Freiwillige mündliche Prüfungen in Deutsch, Mathe und Englisch möglich, wenn sich die Jahresfortgangsnote und die Prüfungsnote um eine Note unterscheiden und die Gesamtnote die schlechtere ist
* In den Prüfungsfächern überwiegt die Prüfungsnote
* Fachoberschule kann mit einem bestandenen mittleren Schulabschluss und einem Notendurchschnitt von 3,5 oder besser in den Gesamtnoten der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch besucht werden